Sechs Bundesländer haben in den Jahren 2005 und 2006 die Einführung von allgemeinen Studienbeiträgen in die Wege geleitet, indem sie die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen haben, ein siebtes bereitet diese zur Zeit vor. Auch wenn die entscheidende Frage die ist, wie die Implementierung auf Hochschulebene umgesetzt wird, kommt den Landesregelungen eine entscheidende Funktion zu. Das CHE untersucht die bisher fertig gestellten Studienbeitrags-Gesetze darauf hin, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen a) sicherstellen, dass Studierende wirklich von der Einführung von Beiträgen profitieren und Einflussrechte auf die Mittelverwendung haben b) dafür sorgen, dass die Gebühreneinnahmen tatsächlich zusätzliche Mittel der Hochschulen darstellen c) den Hochschulen genügend Gestaltungsfreiheit einräumen und so unter den Hochschulen Wettbewerb und Profilierung fördern d) die Sozialverträglichkeit sichern und e) eine transparente und kalkulierbare Umsetzung gewährleistenIm Ergebnis zeigt sich eine insgesamt recht gute Umsetzung, Verbesserungsmöglichkeiten bestehen v.a. in der Gewährung größerer Autonomie und weiterer Handlungsspielräume für die Hochschulen und in der weitergehenden Sicherstellung von Konsistenz und Kalkulierbarkeit.
Die Kernergebnisse werden erstveröffentlicht in „DER SPIEGEL“ vom 17. Juli 2006. Parallel wird das Arbeitspapier auf www.che.de freigeschaltet. [wpdm_package id=’11647′]