Es sollen im Rahmen eines Gutachtens grundlegende strukturelle Überlegungen angestellt werden, die der Zukunftssicherung und Autonomie des Studentenwerks Hamburgs dienen. U.a. umfasst dies Empfehlungen zu rechtlichen Grundfragen (z. B. Rechtsform, Organstruktur, Tarifstruktur, Liegenschaften, Planungssicherheit etc.). Darüber hinaus soll eine Umsetzungsplanung für die Empfehlungen erarbeitet werden.1. Bestandsaufnahme: Als Ausgangspunkt sind zunächst alle relevanten Faktoren und Strukturen zu beschreiben (Analyse der derzeitigen Rahmenbedingungen des Studentenwerkes).
2. Aufzeigen des Möglichkeitenraums: Es werden (inter)national Handlungsmöglichkeiten für das Studentenwerk recherchiert und Vorschläge für die zukunftsfähige Entwicklung erarbeitet. Auf dieser Basis können für das Studentenwerk Optionen diskutiert werden.
3. Die Pespektiven „Produkt/Dienstleistung“, „rechtlicher Rahmen für das Studentenwerk“ sowie die Querschnittperspektiven „Hochschule – Studentenwerk“ und „Studierende – Studentenwerk“ werden in den Blick genommen. Es werden Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung, den Geschäftsfeldern, Potenzialen, Kooperationspartnern, Zusammenarbeit mit den Hochschulen und damit zusammenhängend zum Finanzierungsmix des Studentenwerkes erarbeitet.
4. Für die Umsetzungsplanung und -vorbereitung werden ein Zeitplan und Meilensteine zur Umsetzung der Empfehlungen erarbeitet. Erkenntnisse aus ausländische Recherchen sowie umfangreichen Experteninterviews mit Hochschulleitungen, Studierenden und Vertretern des Studentenwerks fließen in die Empfehlungen ein.

Die Ergebnisse werden zunächst auf zwei parallelen Feedbackworkshops jeweils mit dem Studentenwerk und der BWF diskutiert und bei Bedarf angepasst.
In einem Abschlussworkshop gemeinsam mit Vertretern der BWF, des Studentenwerkes, der Hochschulen und der Studierenden sollen die überarbeiteten Ergebnisse gemeinsam weiter diskutiert und bei Bedarf weiter überarbeitet werden.
Im Rahmen eines Gutachtens hat das CHE grundlegende strukturelle Überlegungen zur zukünftigen Rolle des Studentenwerks Hamburg durchgeführt. In Kooperation mit der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit und dem Studentenwerk wurden Empfehlungen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Strukturbedingungen erarbeitet und Perspektiven für die Service- und Beratungsleistungen aufgezeigt.

Das Bild des Studentenwerks Hamburg ist geprägt von einer modernen und effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben. Dennoch ergeben sich aus der Kumulation externer Veränderungen Handlungsnotwendigkeiten und Anpassungsbedarf. Die Empfehlungen zeigen vor diesem Hintergrund Optionen und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Es wird dargelegt, wie das Studentenwerk mit seinen Leistungen veränderten externen Anforderungen gerecht werden kann, um weiterhin den Bildungsauftrag des Staates und die Profilierung der Hochschulen zielgerichtet zu unterstützen.

Die Empfehlungen werden nach Zeithorizonten („Übergangszustand“, „Zielzustand“) differenziert: Einige der Empfehlungen können kurzfristig umgesetzt werden; bei den Strukturfragen (Steuerung, Finanzierung, Organe etc.) beispielsweise lässt sich die Entwicklung bis hin zum Zielzustand passend zu den externen Entwicklungstrends klar beschreiben. Andere Vorschläge sind dagegen nur längerfristig realisierbar, da entscheidende Voraussetzungen heute z. T. noch nicht gegeben sind.

Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Fokussierung auf das Studentenwerk Hamburg und aufgrund der Berücksichtigung der besonderen Bedingungen vor Ort nicht ohne weiteres auf andere Studentenwerke und Hochschulen in Deutschland zu übertragen. Sie können dennoch für Interessenten außerhalb Hamburgs Anhaltspunkte liefern und Optionen aufzeigen.

Die Empfehlungen und die zugehörigen Argumentationslinien sind im Arbeitspapier 56 zusammengefasst. Hintergrundinformationen, internationale Vergleichsbeispiele, Finanzierungsszenarien und eine ausführliche Darstellung der einzelnen Analyseschritte finden sich in Arbeitspapier 56b. Beide Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.

Auf Basis der Projektergebnisse liegt inzwischen eine Novelle des Studentenwerksgesetzes in Hamburg vor. Informationen zur Gesetzesfassung mit Begründung sind hier nachzulesen.
Die Stellungnahme des Studentenwerks Hamburg zu dem beschlossenen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zur Neufassung des Studentenwerksgesetz / Studierendenwerksgesetz 2005 steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Pressemitteilung der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit vom 3. Mai 2005 finden Sie hier.
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    Zukunftssicherung und Autonomie für das Studentenwerk Hamburg

  • Projektstart: 01.11.2003
  • Projektende: 31.07.2004
  • Projektleitung: Frank Ziegele
  • Projektmitarbeiter: Ulrich Müller
  • Projektpartner: StW Hamburg